7. Dezember 2023

Tel.: 06106-88060

Corona-News

Update

Heute aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Offenbach
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI), dl-de/by-2-0

Die aktuellen Zahlen für Deutschland, Hessen und andere Stadt- und Landkreise finden Sie auf den Seiten des RKI.

Regelungen zur Maskenpflicht am Sitzplatz.

Das Hessische Kultusministerium hat beschlossen, dass ab Montag, den 07.03. am Sitzplatz keine Maske mehr getragen werden muss. In den Lehrerwechselpausen („5-Minuten-Pausen“) und in den Gängen und Fluren innerhalb des Schulgebäudes besteht aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.


Trotzdem muss uns allen klar sein, dass Corona keineswegs vorüber ist. Die Inzidenzen sind weiterhin hoch. An jedem Testtag haben wir positive Schnelltests. Daher muss jede bzw. jeder für sich selbst entscheiden, ob sie bzw. er - freiwillig - weiterhin eine Maske trägt. In gegenseitigem Respekt und größter Toleranz sollte jedoch in allen Klassen Raum sein zu besprechen, wie diese mit dem Tragen der Masken während des Unterrichts umgehen wollen.


Die Testpflicht besteht weiterhin an drei Tagen in der Woche.


Das Kreisgesundheitsamt Offenbach hat in seinem Schreiben vom 02.03. noch einmal darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht besteht, wenn in einer Klasse eine Infektion mit Covid-19 festgestellt wird. Dies gilt für einen Zeitraum von 7 Tagen. Weiterhin muss sich dann die Klasse bzw. Lerngruppe täglich testen.

Das neue Einverständnis-Formular können Sie hier herunterladen, falls Sie es nicht mehr vorliegen haben.

Die Einverständniserklärung für die Selbsttests der Schüler*innen aus dem letzten Schuljahr ist abgelaufen, sie galt nur bis zum Ende des letzten Schuljahres. Die neue Einverständniserklärung wurde am letzten Schultag an alle Schüler*innen ausgeteilt.

Schnelltests

Die Schnelltests sind ab 25.10.21 für alle (Schüler*innen, Lehrer*innen) verpflichtend und drei mal pro Woche vorgesehen.
Schüler*innen können entweder einen Schnelltest in der Schule machen oder einen Bürgertest vorlegen (dieser gilt 24 Stunden). Wenn ein Bürgertest durchgeführt wird, ist eine Bescheinigung vorzulegen. Ein PCR-Test gilt maximal 48 Stunden.


Schüler*innen ohne Test dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Schüler*innen, die den Test nicht selbständig durchführen können, müssen entweder Zuhause bleiben oder einen Bürgertest machen. Eine Unterstützung durch die Lehrkraft ist nicht vorgesehen!
Für einen Test in der Schule ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Diese kann hier heruntergeladen werden.


Die Pausenbereiche finden sie hier.

Sportunterricht

Der Sportunterricht ist grundsätzlich ausgesetzt - auch im Distanzunterricht.
Ausnahme: In den Abschlussklassen wird Sport Corona-konform unterrichtet.

Notbetreuung

Es findet eine Notbetreuung für Schüler*innen der 5./6. Klassen statt. Anders als bisher müssen Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Ein Formular für den Arbeitgeber und das Elternschreiben des Kultusministers können Sie sich über die Links in diesem Satz herunterladen.

Die Mail wurde erfolgreich versendet!

Wir werden uns um das Anliegen kümmern und uns schnellstmöglich zurückmelden.